Angebote des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge
Die Zielgruppe der Gäste, welche spezielle Anforderungen an ihre Urlaubsquartiere stellen, für Fremdenverkehrsorganisatonen auch in wirtschaftlicher Hinsicht interessant.
Nicht nur deshalb engagiert sich der
Tourismusverband Sächsische Schweiz als eines der Gründungsmitglieder der
AG Barrierefreie Reiseziele in Deutschland.
Seitens des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge - einer regionalen Organisation für die Vermarktung von Urlaubsquartieren - möchte man nun von diesem Trend profitieren, ohne jedoch selbst in Projekte zur Barrierefreiheit zu investieren.
Im Ergebnis dieser Bemühungen sind auf den Seiten des Vereins inzwischen Unterkünfte gelistet, die nach meiner ersten Überprüfung meist nicht den Anforderungen an ein behindertenfreundliches bzw. -gerechtes Quartier entsprechen.
Nach meinen Hinweisen und der entsprechenden Kritik sah man sich seitens der Verantwortlichen des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge, Herrn
Ivo Teichmann bzw. Herrn
Uwe Winkler, lediglich zur Veröffentlichung einer
Meldung veranlaßt, in der darauf hingewiesen wird, daß Gäste mit Handicap sowieso vor Buchung die speziellen Details der Angebote mit dem Vermieter telefonisch klären würden.
Aus meiner Sicht ergibt sich dadurch klar der Sachverhalt, daß hier unter dem Begriff "Sächsische Schweiz barrierefrei - behindertengerechte Unterkünfte" vorsätzlich irreführende Werbung und Desinformation von potentiellen Interessenten betrieben wird.
Konsequenzen
Auf mein Angebot, den Tourismusvereins hinsichtlich der Thematik "Barrierefreies Reisen" (ehrenamtlich) beratend zu unterstützen, wurde durch die Verantwortlichen bisher nicht angemessen reagiert.
Da ich ernsthafte Bestrebungen des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge zur Beseitigung der Mißstände nicht erkennen kann, habe ich mich entschlossen, den Link zur Internetpräsenz der Organisation zu entfernen. Ich betrachte das Geschäftsgebaren des Vereins hinsichtlich eines barrierefreien Tourismus' als hochgradig unseriös und kann deshalb eine Werbung für den Verein nicht gutheißen.

